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Alle BeiträgeAnträge schreibenForschungsförderungKI in der Antragstellung
KI in der Wissenschaftsbegutachtung: Was bedeutet Transparenz wirklich?
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Der Hauptausschuss erlaubt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Begutachtungsprozessen ab März 2026, wenn sie dazu eintsprechende Leitlinien veröffentlichen wird. Bereits jetzt veröffentlichte sie dazu 4 Prinzipien, auf denen die bald folgenden Leitlinien basieren werden: Die vier Prinzipien, die beim Einsatz von KI in der Begutachtung eingehalten werden müssen: Vertraulichkeit: Antragsinhalte dürfen nicht dauerhaft bei KI-Anbietern gespeichert werden. Dies schützt die sensiblen Forschungsinhalte und geistigen Eigentumsrechte der Antragstellenden. Transparenz: Gutachterinnen und Gutachter müssen offenlegen, dass und wofür KI genutzt wurde. Dieser Punkt gilt als zentrale Voraussetzung für den verantwortungsvollen Einsatz. Qualitätssicherung: KI-Ergebnisse dürfen nicht ungeprüft übernommen werden. Die kritische Überprüfung durch menschliche Expertise bleibt unverzichtbar. Verantwortung: Die Veran
6. Februar 2026
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